Wie und was wird geprüft?

Grundsätzlich gilt, dass vor der Dichtheitsprüfung eine Reinigung der Leitungen erfolgen sollte, um eventuelle Ablagerungen in den öffentlichen Kanal zu spülen. Diese Reinigung erfolgt über Revisionsklappen, -öffnungen oder – schächte. Nach der Reinigung wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt. Die Prüfung kann durch eine optische Inspektion oder durch eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser erfolgen.

Zur optischen Inspektion können Kanal TV Kameras auf Fahrwagen für große Durchmesser und Schiebekameras für Durchmesser kleiner 200mm eingesetzt werden. Das von der Kamera gesendete Livebild kann an einem Bildschirm vor Ort sofort ausgewertet werden. Hierzu dienen die Auswertungscodes der DIN EN 13508 „Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“. Anhand der Schadensbilder kann vor Ort bestimmt werden, ob und wie der Kanal instand gesetzt werden muss. Probleme treten bei diesem Verfahren im Bereich der Kunststoffrohre auf. Hier kann ein optisch „dichter“ Kanal undicht sein, wenn während des Verlegevorgangs ein Dichtungsring vergessen wurde. Solche Fehler können nur durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft festgestellt werden.

Ein weiteres Verfahren ist die Druckprüfung. Bei diesen Verfahren kommen Absperrblasen zum Einsatz, diese dichten den Kanal ab. Dann wird das System mit Wasser oder Luft gefüllt. Über einen nach DIN EN 1610 (alternativ nach Merkblatt ATV-M 143-6) festgelegten Zeitraum wird der Wasserverlust bzw. Druckverlust gemessen. Es ist ebenfalls möglich die einzelnen Verbindungsmuffen auf Dichtheit zu prüfen. Dabei wird vor und hinter der Muffe eine Absperrblase positioniert. Der Zwischenraum wird mit Wasser (Luft) gefüllt und der anfallende Wasserverlust (Luftdruckverlust) gemessen.

Wir sind nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (RdErl. MUNLV) vom 31.03.2009 zertifiziert. Das Prüfverfahren wird durch den vor Ort eingesetzten sachkundigen Prüfer auf Basis der Umgebungsbedingungen (Verästelung des Leitungsnetzes, Rohrmaterial etc.) ausgewählt.

Abschliessend erstellen wir eine Bescheinigung über die Dichtheitsprüfung, welche das Deckblatt , das Prüfprotokoll und einen Plan aus der digitalen Grundkarte -in dem die Abwasserleitungen eingezeichnet sind- umfasst.

Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung muss der Stadt Stolberg spätestens einen Monat nach Prüfung und vor Ablauf der von der Stadt Stolberg festgelegten Prüffrist vorgelegt werden. Im Falle einer negativen Prüfung wird dem Grundstückseigentümer der Auftrag erteilt die Sanierung innerhalb von sechs Monaten durchzuführen. Sollte die Prüfung nicht bis zu dem vorgegebene Prüftermin vorgelegt werden, so wird die Stadt ein Bussgeldverfahren nach §161 Abs.1 Satz 14a LWG NRW einleiten.

Sanierung

Die Sanierung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Einzelschäden wie Rissbildung und kleinere Muffenversätze können mit Hilfe von Roboterverfahren, Injektionsverfahren oder dem Kurzlinerverfahren saniert werden. Die Sanierung erfolgt durch Revisionsöffnungen oder temporär hergestellte Öffnungen (Kopflöcher).
Zur kompletten Sanierung von Leitungen werden Inliner eingesetzt, die das alte Rohr mit einem neuen Rohr auskleiden. Dieses Verfahren kann in der Regel ohne Aufgrabungsarbeiten angewendet werden.

Sollte der Kanal eingestürzt sein oder so starke Beschädigungen aufweisen, dass eine Reparatur oder Renovierung nicht möglich ist, muss eine Erneuerung des Kanals durchgeführt werden, dies erfolgt in der Regel in offener Bauweise.

Eine weiter Möglichkeit der Erneuerung ist das Abhängen der Grundleitungen unter der Kellerdecke. Dadurch entfallen Leitungen unter der Bodenplatte, die somit nicht mehr geprüft werden müssen. Waschmaschinen, Toiletten und Waschbecken im Keller können über Hebeanlagen in die abgehängte Leitung entwössern.

Nach der Durchführung der Sanierung muss eine erneute Prüfung der Leitungen auf Dichtheit vorgenommen werden. Diese muß nach DIN EN 1610 erfolgen. Dieses Prüfprotokoll muss der Stadt zur Prüfung vorgelegt werden.

Nach bestandener Dichtheitsprüfung der Leitung ist eine Wiederholung der Prüfung innerhalb von 20 Jahren nachzuweisen.