Dichtheitsprüfungen
Zertifizierter Sachkundiger für Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG/NRW an privaten Abwasserleitungen.
- Pflicht durch das Gesetz nach §61a LWG/NRW
- Grundwasser- und Umweltschutz
- Funktionsfähigkeit Ihrer Abwasserrohre
- Werterhalt und Wertsteigerung Ihrer Immobilie
- Frühzeitige Erkennung von Schäden
- Vorbeugung von Feuchte-Schäden an der Bausubstanz